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Digitale Lösungen

E-Rechnung richtig prüfen:
Sichern Sie Validierung & Vorsteuerabzug

Viele Unternehmen sagen aktuell: „Wir sind bereit für die E-Rechnung.“ Die Systeme sind eingerichtet. ZUGFeRD oder XRechnung können empfangen werden. Vielleicht ist sogar schon ein Validierungstool im Einsatz. 

Doch die entscheidende Frage ist eine andere:

Können Sie Ihre E-Rechnungen wirklich richtig prüfen?

Denn bei der E-Rechnung geht es nicht nur um das Format – sondern um die richtige Validierung und InhaltsprüfungUnd genau hier liegt aktuell das größte Risiko.

Größter Irrtum bei der E-Rechnung Prüfung

In Gesprächen hören wir häufig: „Wenn die E-Rechnung validiert ist, passt doch alles.“ Die klare Antwort: Nein.
Die E-Rechnung Validierung prüft lediglich, ob eine Rechnung dem technischen Format entspricht – also ob sie überhaupt als E-Rechnung gilt. Sie prüft nicht, ob die Rechnung:

  • steuerlich korrekt ist
  • vollständig ist
  • wirtschaftlich plausibel ist

Eine E-Rechnung kann technisch korrekt sein – und trotzdem falsch. Das Bundesfinanzministerium stellt klar:
Eine Validierung unterstützt die Prüfung, ersetzt sie aber nicht.

  • Validierung = technische Prüfung
  • Inhaltsprüfung = steuerliche und fachliche Bewertung

Oder einfacher:

  • Validierung sagt: „Format stimmt“
  • Inhaltsprüfung sagt: „Rechnung stimmt“

Beides ist notwendig – aber nicht dasselbe.

Mit diesen drei Ebenen prüfen Sie E-Rechnungen sicher

Wer eine E-Rechnung korrekt prüfen möchte, braucht mehr als ein Tool.
In der Praxis besteht die E-Rechnung Prüfung aus drei Ebenen:

1. Technische Validierung: „Ist das überhaupt eine gültige E-Rechnung?“
2. Steuerliche Inhaltsprüfung: „Ist die E-Rechnung steuerlich korrekt?“
3. Fachliche / wirtschaftliche Prüfung: „Stimmt die Rechnung inhaltlich überhaupt?“

Diese drei Ebenen sind die Grundlage jeder sicheren E-Rechnung Verarbeitung.

Diese gesetzlichen Anforderungen sollten Sie bei E-Rechnungen kennen

Damit eine E-Rechnung rechtssicher ist, müssen mehrere gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Wir fassen für Sie nochmal zusammen:

Pflicht zur E-Rechnung im B2B

  • Seit 01.01.2025: Empfangspflicht
  • Ab 2027: Versandpflicht (größere Unternehmen)
  • Ab 2028: Versandpflicht für alle

Die E-Rechnung ist keine Option mehr, sondern wird schrittweise zur Pflicht – wer heute nicht vorbereitet ist, gerät morgen unter Zeitdruck.

Was ist eine echte E-Rechnung?

  • strukturierter Datensatz (XML)
  • maschinenlesbar
  • EN 16931-konform

Eine PDF ist keine E-Rechnung. Viele vermeintliche E-Rechnungen sind klassische PDFs ohne strukturierten Datensätze.

Technische Anforderungen

  • Pflichtfelder vorhanden
  • Struktur korrekt
  • Geschäftsregeln erfüllt

Eine technisch fehlerhafte Rechnung ist im Zweifel keine E-Rechnung – und kann je nach Pflichtstatus abgelehnt werden.

Steuerliche Anforderungen
(§ 14 UStG)

  • vollständige Pflichtangaben: Name, Anschrift, Rechnungs-Nr., Steuerbetrag & -satz, USt.-IdNr.
  • korrekte Steuerlogik

Selbst kleine Fehler können große finanzielle Auswirkungen haben – insbesondere beim Vorsteuerabzug.

Archivierungspflicht (GoBD)

  • unveränderbare Speicherung
  • Originalformat (XML)
  • nachvollziehbare Dokumentation

Eine einfache Ablage reicht nicht aus. Auch korrekt geprüfte E-Rechnungen können zum Risiko werden, wenn sie nicht revisionssicher archiviert sind.

Entscheiden Sie richtig bei fehlerhaften E-Rechnungen

Die entscheidende Frage im Alltag:  Wann prüfen – und wann ablehnen?

Die Antwort hängt von der Fehlerart ab:

  • Formatfehler → keine gültige E-Rechnung
  • Pflichtangaben fehlen (§14 UStG) → steuerlich kritisch
  • Inhaltliche Fehler → Einzelfallentscheidung / Klärungsbedarf

Genau deshalb ist eine strukturierte E-Rechnung Prüfung notwendig.

Bleiben Sie mit Ihrer E-Rechnung langfristig auf dem richtigen Weg

Ein entscheidender Punkt wird oft unterschätzt: E-Rechnung ist kein statischer Standard!

Mit Entwicklungen wie XRechnung 4.0 zeigt sich:

  • Formate verändern sich
  • neue Pflichtfelder entstehen
  • Validierungsregeln werden angepasst
  • Prozesse müssen neu gedacht werden

Es gibt nicht „die eine E-Rechnung“, sondern ein sich ständig weiterentwickelndes System. Das bedeutet für Unternehmen: Wer heute nur für den aktuellen Stand implementiert, muss morgen bereits nachrüsten.

Steuern Sie den gesamten E-Rechnungsprozess erfolgreich

Viele Unternehmen denken beim Thema E-Rechnung nur an den Rechnungseingang. Die Realität ist komplexer. E-Rechnung ist ein durchgängiger Prozess. Dazu gehören auch:

  • Berichtigungen als E-Rechnung
  • eindeutige Verknüpfung zur Originalrechnung
  • Verarbeitung von Anhängen und Zusatzdokumenten

Das BMF stellt klar:

  • Sammelrechnungen bleiben möglich
  • Anlagen dürfen ergänzend genutzt werden
  • Berichtigungen müssen nachvollziehbar erfolgen

Die E-Rechnung ist damit nicht nur ein Dokument, sondern Teil einer Prozesskette.

Bauen Sie einen sicheren E-Rechnungsprozess auf

Unternehmen, die E-Rechnungen sicher verarbeiten, setzen auf klare Abläufe:

  1. Eingang & Erkennung: Automatische Verarbeitung eingehender E-Rechnungen
  2. Technische Validierung: Prüfung nach EN 16931 inkl. Validierungsergebnis
  3. Workflow & Freigabe: Strukturierte E-Rechnung Prüfung durch Fachabteilungen
  4. ERP-Integration: Abgleich mit Bestellung, Wareneingang und Vertrag
  5. Archivierung & Nachweis: Revisionssichere Ablage inkl. Prüfprotokoll

Erst dieses Zusammenspiel sorgt für Sicherheit und Effizienz.

Archivieren Sie E-Rechnungen revisionssicher und GoBD-konform

Die revisionssichere Archivierung nach GoBD ist Pflicht. Eine einfache Ablage reicht nicht aus. Das Finanzamt verlangt:

  • Unveränderbarkeit der Rechnung
  • Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung
  • Dokumentation der Prüfung
  • jederzeitige Verfügbarkeit

Ohne diese Punkte drohen Risiken bei Betriebsprüfungen.

Diese Anforderungen muss Ihre Archivierung erfüllen

Selbst wenn eine E-Rechnung technisch korrekt validiert wurde und steuerlich sauber geprüft wurde, kann es bei  einer Betriebsprüfung zu Problemen kommen, wenn: die Archivierung nicht GoBD-konform ist. Im schlimmsten Fall wird der Vorsteuerabzug aberkannt oder es drohen Nachzahlungen und Hinzuschätzungen.

GoBD-konforme Archivierung bedeutet:

  • Speicherung im Originalformat (XML)
  • Verknüpfung mit Validierungsergebnis und Prüfprozess
  • vollständige Dokumentation
  • Schutz vor Änderungen

Genau hier zeigt sich, ob ein Unternehmen wirklich vorbereitet ist! 

So gelingt Ihnen eine sichere und zukunftsfähige E-Rechnungsverarbeitung

1. Mit der richtigen Validierung schaffen Sie die Grundlage.
2. Mit einer strukturierten Prüfung sorgen Sie für Sicherheit.
3. Mit revisionssicherer Archivierung erfüllen Sie alle Anforderungen.

Erst im Zusammenspiel entsteht ein wirklich sicherer und effizienter Prozess.

Und noch wichtiger: E-Rechnung ist kein einmaliges Projekt – sondern ein dauerhafter Prozess, der mit Ihrem Unternehmen mitwächst.

Und jetzt?

Bringen Sie Ihre E-Rechnungsverarbeitung auf den richtigen Weg.

Wer E-Rechnungen heute richtig prüft, schafft mehr als nur Compliance: Sie gewinnen Sicherheit, Transparenz und effiziente Prozesse.

TANTZKY kennt die Anforderungen – und vor allem die Praxis dahinter. 
Wir unterstützen Sie dabei, Validierung, Prüfung und Archivierung sauber miteinander zu verbinden und Ihre Prozesse nachhaltig aufzustellen.

Sprechen Sie uns an – wir zeigen Ihnen den passenden Weg für Ihr Unternehmen.


Häufige Fragen zur E-Rechnung

Was ist eine E-Rechnung im gesetzlichen Sinne?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz im XML-Format, der der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Eine einfache PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung, da sie keine automatisierte Verarbeitung ermöglicht.

Reicht ein Validierungstool für die E-Rechnung aus?

Nein. Ein Validierungstool prüft nur die technische Struktur und Pflichtfelder. Ob eine Rechnung steuerlich korrekt oder wirtschaftlich plausibel ist, muss zusätzlich im Rahmen der Inhaltsprüfung und interner Prozesse sichergestellt werden.

Wann muss eine E-Rechnung abgelehnt werden?

Eine E-Rechnung muss abgelehnt werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, zum Beispiel bei fehlenden Pflichtangaben nach § 14 UStG oder bei schwerwiegenden Formatfehlern. Bei inhaltlichen Fehlern ist häufig eine Klärung oder Korrektur ausreichend.

Welche Pflichtangaben muss eine E-Rechnung enthalten?

Zu den wichtigsten Pflichtangaben gehören Name und Anschrift von Lieferant und Empfänger, Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag. Fehlen diese Angaben, ist der Vorsteuerabzug gefährdet.

Was bedeutet GoBD-konforme Archivierung bei E-Rechnungen?

E-Rechnungen müssen unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar archiviert werden. Das bedeutet insbesondere die Speicherung im Originalformat (XML), die Dokumentation der Prüfung sowie die jederzeitige Verfügbarkeit für Betriebsprüfungen.

Wie sieht ein sicherer E-Rechnungsprozess aus?

Ein sicherer Prozess umfasst mehrere Schritte: den Rechnungseingang, die technische Validierung, die steuerliche und fachliche Prüfung, den Abgleich im ERP-System sowie die revisionssichere Archivierung. Erst das Zusammenspiel dieser Schritte sorgt für eine rechtssichere Verarbeitung.

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